Rasterlärmkarten für geplante Lärmschutzwände
Geschrieben von martin-mueller am 11. April 2012 | Abgelegt unter Allgemein
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat Rasterlärmkarten erstellt, die die Lärmpegelwerte in einer Höhe vom 6m über dem Gelände darstellen. Die beigefügten Dateien beschreiben folgende Planfälle (Lärmkarte tagsüber / Lärmkarte nachts):
1) Planfall Prognose 2025 mit TSF (temporärer Seitenstreifenfreigabe) mit den bereits bestehenden Lärmschutzeinrichtungen
2) Planfall Prognose 2025 mit TSF mit einer Lärmschutzwand (H = 6 m) beidseitig der BAB 81 im Bereich LB-Eglosheim/Asperg sowie einer Lärmschutzwand im Bereich Filsstraße/Asperg mit einer Höhe von 4 m auf dem vorhandenen Lärmschutzwall in Verbindung mit einem lärmarmen Fahrbahnbelag (DStro = -4 dB(A))
3) Planfall Prognose 2025 mit TSF mit einer Lärmschutzwand (H = 8 m) beidseitig der BAB 81 im Bereich LB-Eglosheim/Asperg sowie einer Lärmschutzwand im Bereich Filsstraße/Asperg mit einer Höhe von 4 m auf dem vorhandenen Lärmschutzwall in Verbindung mit einem lärmarmen Fahrbahnbelag (DStro = -4 dB(A))
Die Lärmkarten geben ausschließlich den vom Autobahnverkehr verursachten Lärm wieder. Sie berücksichtigen weder Eisenbahnlärm noch den auf anderen Straßen verursachten Verkehrslärm.
Die Lärmwerte wurden nicht gemessen sondern durch Computerberechnungen ermittelt. Lärmmessungen hängen stark von Wind und Wetter ab und können beträchtlich schwanken.
Trotz zunehmendem Autobahnverkehr liegt die Lärmbelastung der Prognose 2025 mit bestehenden Lärmschutzeinrichtungen nur 1dB über den heutigen Lärmwerten. Dieser Unterschied liegt unterhalb der Wahrnehmungsschwelle von 3dB.
Die vom RP geplanten Lärmschutzmaßnahmen führen dazu, dass die Grenzwerte für Lärmsanierung (70/60dB tag/nacht) eingehalten werden. Die Ag-A81 will erreichen, dass die strengeren Grenzwerte für Lärmvorsorge (59/49db tag/nacht) eingehalten werden müssen. Diese Grenzwerte würden auf jeden Fall für einen vollständigen achtspurigen Ausbau der A81 gelten. Hierfür sind aber keinerlei Planungen absehbar, da die temporäre Seitenstreifenfreigabe nicht als achtspuriger Ausbau gilt. Eine temporäre Seitenstreifenfreigabe hätte jedoch auch zur Folge, dass auf jeden Fall Tempo 100 auf dem Autobahnabschnitt eingeführt wird.
Da die Auswertung der Lärmkarten recht mühsam ist, hier ein paar Erläuterungen. Die drei beigefügten Bilder erläutern die Lärmsituation für die drei Planfälle 2025 (Nacht) mit TSF (temporäre Seitenstreifenfreigabe). Die Bilder zeigen das Autobahnteilstück zwischen Asperg und Eglosheim. Betrachtet wird der Lärm auf Asperger Seite, und zwar
a) für die Ostseite der Autobahnnahen Häuser in der Hohenzollernstraße
b) für die Osteite der a) gegenüberliegenden Häuser in der Hohenzollernstraße
Aus der Farbkodierung ergeben sich folgende Werte:
1. Planfall 2025 (Nacht) mit TSF und bestehendem Lärmschutz
a) 69dB
b) 60dB

Lärmkarte Planfall 2025 bei temporärer Seitenstreifenfreigabe nachts ohne weitere Lärmschutzmaßnahme
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2. Planfall 2025 (Nacht) mit TSF und Lärmschutzwand (H = 6m)
a) 63dB
b) 57dB
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3. Planfall 2025 (Nacht) mit TSF und Lärmschutzwand (H = 8m)
a) 60dB
b) 57dB
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Die Werte sind nicht sehr genau, da die Lärmkarten mit 3dB Auflösung farblich kodiert sind. Sie zeigen aber, dass sich für die Autobahnnahen Häuser nahezu eine Halbierung des wahrgenommenen Lärms ergibt (10dB weniger = halber Lärm). Für die anderen Häuser ist die Wirkung mit 3dB Unterschied zwar noch hörbar aber deutlich geringer.








